Alle Schülerinnen und Schüler belegen in ihrer Schullaufbahn in den Jahrgangsstufen 8-10 insgesamt drei Trainingskurse. Die Teilnahme ist verpflichtend.
Zeitpunkt:
Die Trainingskurse finden – soweit nicht anders angekündigt- immer montags in der 9. Stunde statt und sind einstündig und für ein Halbjahr wählbar.
Einige Trainingskurse können über mehrere Schulhalbjahre gehen, weil die Schülerinnen und Schüler erst ausgebildet werden und dann ihr Wissen aktiv anwenden.
Dies gilt für die Trainingskurse Streitschlichtung, Sporthelfer, Computerhelfer, DFB-Coaches, Sanitätsdienst, Europabotschafter , Schülerzeitung, Roboter*. Der Roboterkurs ist Teil des Konzeptes zur Begabtenförderung und findet auch freitags statt.
Ein Beispiel mag dies verdeutlichen:
Ausbildung zum Streitschlichter in der Jahrgangsstufe 9, Dauer: 2 Halbjahre; Streitschlichtertätigkeit in der Jahrgangsstufe 10 für mindestens ein Halbjahr, entspricht drei Trainingskurse.
Die Trainingskurse Wahlsprachen bereiten auf die Austauschfahrt vor. Schülerinnen und Schüler, die an einem Austausch teilnehmen, sind automatisch in diesem Trainingskurs.
Der Trainingskurs Rechtskunde wird vom Land NRW über das Justizministerium angeboten. Das Angebot ist auf 10 Doppelstunden projektiert, am Ende findet ein Besuch bei Gericht statt.
Für diesen Trainingskurs erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zertifikat des Landes und einen Bescheinigung der Schule.
In Absprache mit der Abteilungsleitung II können auch außerschulische Aktivitäten als Trainingskurse angerechnet werden.
Hierzu gehören Aktivitäten im musisch-künstlerischen und sozialen Bereich.
Sollten Sie sich, liebe Eltern, ehrenamtlich in diesem Bereich engagieren wollen, dann nehmen Sie gern Kontakt auf.
Sabine Suchan
Didaktische Leiterin